Welche Kriterien gibt es bei der Personalauswahl?

Jeder Mitarbeiter unserer Einrichtung hat dem Träger ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Innerhalb der Vorstellungsgespräche wird unser Schutzkonzept erläutert und die Handhabung ausführlich besprochen. Hierbei ist es unabdingbar, dass die Mitarbeiterinnen sich damit identifizieren können und dieses genauestens umsetzen.

Alle Mitarbeiterinnen haben jederzeit die Möglichkeit sich mit Kollegen und/oder der Leitung zu Fragen oder Beobachtungen bzgl. des Kindeswohls auszutauschen und beraten zu lassen. Natürlich können auch weitere Fachpersonen hinzugezogen werden. Bei begründetem Verdacht wird nach dem vorgegebenen Handlungskonzept gehandelt.