Wann darf mein Kind die Kita nicht besuchen?

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat, kann es andere Kinder, Erzieher oder Betreuer anstecken. Dies ist beispielsweise Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib- Bakterien, Meningokokken-Infektion, Krätze oder Hepatitis A

Weiterhin ist der Besuch bei Kopflausbefall verboten oder wenn es an einer infektiösen Gastroenteritis (Magen- Darm Erkrankung) leidet.

Wir bitten Sie, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- Kinderarztes in Anspruch zu nehmen. Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Kita verbietet. In einem Solchen Fall benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Eine vollständige Liste mit Erkrankungen und den Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetzt finden Sie auf der Seite Unser Lieblingsplatz. Im Zweifelsfall sprechen Sie den Besuch bitte vorher mit uns ab.