Was ist im Falle einer Erkrankung oder Fehlzeit zu tun?

Das Fehlen des Kindes ist telefonisch oder per APP oder Mail zu entschuldigen. Bitte beachten Sie, dass bei Abmeldung nach 9 Uhr der volle Tagessatz für das Mittagessen berechnet werden muss.
Bei ansteckender Krankheit ist die Art der Erkrankung mitzuteilen.

Falls Ihr Kind oder ein Angehöriger der Familie an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des § 34 Infektionsschutzgesetzes (Anlage 2) leidet oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt, muss das Kind sofort vom Besuch der Kita zurückgehalten und die Leitung unverzüglich benachrichtigt werden.

Wichtiger Hinweis:

Zur Wiederaufnahme des Kindes nach Infektionskrankheiten ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.